Baugenehmigung Wintergarten Nrw Bielefeld. Wintergärten und terrassenüberdachungen benötigen grundsätzlich eine baugenehmigung. Zusätzlich müssen seit 1.10.2009 auch die neuen vorschriften der energieeinsparverordnung 2009 eingehalten werden.
Ob für das vorhaben eine baugenehmigung erforderlich ist, ist ländersache und nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Ein bauantrag ist einzureichen, sofern in ihrem bundesland für ihren geplanten wintergarten oder die terrassenüberdachung in der landesbauordnung keine. Behelfsbauten und untergeordnete gebäude nach § 51, 3. Für den antrag sind aber in der regel folgende unterlagen notwendig Eine solche terrassenüberdachung im garten ist schon etwas tolles.