Nachtr?Glich Gebauter Wintergarten Sondereigentum. Sondereigentum ist nach dem deutschen wohnungseigentumsrecht ein dem eigentum weitgehend gleichgestelltes eigentumsrecht an einer wohnung (eigentumswohnung) oder an dem nicht zu wohnzwecken dienenden teileigentum. Dass der anbau eines wintergartens nicht nur ebenerdig möglich ist, zeigen viele beispiele von balkonverglasungen und balkonwintergärten.
Nicht immer benötigen sie für den bau eines wintergartens eine baugenehmigung.
Wir zeigen welche richtlinien es in den deutschen bundesländern gibt. Das sondereigentum ist ein recht an einer eigentumswohnung, das dem volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Hierbei ist zu beachten, dass das sondernutzungsrecht an das sondereigentum gekoppelt ist. Jeder wintergarten wird direkt nach kundenwunsch und anforderungen produziert.